Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich:
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Bianca Bestenreiner- Bewusst Verbunden Für Dich. Für dein Kind, nachfolgend „Anbieterin, und dem Auftraggeber über die Durchführung von Kinderbetreuung bei Veranstaltungen, insbesondere Festen, Feiern und Hochzeiten sowie Kindergeburtstage im privaten Haushalt des Auftraggebers/ der Auftraggeberin.
(2) Auftraggeber sind Verbraucher als jede natürliche Person, im Sinne des § 13 BGB, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
§2 Vertragsgegenstand:
(1)Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete, mit dem Verbraucher schriftlich vereinbarte Betreuung von maximal 10 Kindern im Rahmen einer Veranstaltung oder einer privaten Feier.
(2) Die Betreuung umfasst altersgerechte Beschäftigungs- / Spiel und Bastelangebote sowie allgemeine Beaufsichtigung im vereinbarten Umfang.
(3) Medizinische, Therapeutische oder pflegerische Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
(4) Die Betreuung erfolgt ausschließlich innerhalb der vereinbarten Betreuungseinrichtungen.
§3 Betreuungsumfang und Teilnehmerzahl:
(1)Die Betreuung der Kinder umfasst für Festen, Feiern und Hochzeiten maximal 10 Kinder ab 2 Jahren.
Bei Kindergeburtstagen im privaten Haushalt des Auftraggebers für maximal 6-8 Kindern ab 3 Jahren.
(2) Die Anzahl und das Alter der zu betreuenden Kinder sind der Anbieterin bei der Buchung per E- Mail anzugeben und nochmals vor Veranstaltungstermin verbindlich mitzuteilen.
(3) Erscheinen am Veranstaltungstag mehr als 10 Kinder ab dem 2. Lebensjahr oder mehr als vereinbart, ist die Anbieterin berechtigt:
- die Betreuung auf die vereinbarte Kinderzahl zu beschränken
- die Betreuung insgesamt abzulehnen, sofern eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
(5) In diesem Fall bleibt der vereinbarte Vergütungsanspruch bestehen, sofern die Abweichung vom Auftraggeber zu vertreten ist.
§4 Vertragsabschluss:
(1)Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Konditionen des Kunden (E- Mail ausreichend) und einer Auftragsbestätigung seitens der Anbieterin, Bianca Bestenreiner zu Stande.
(2) Äderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
§5 Aufsichtspflicht und Mitwirkungspflichten:
(1)Die Aufsichtspflicht verbleibt grundsätzlich bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
(2) Die Anbieterin übernimmt die Aufsichtspflicht nur für die Dauer und im Rahmen der konkret vereinbarten Betreuungszeit, nachdem die Kinder persönlich übergeben wurden. Sie endetmit Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit oder mit der persönlichen Übernahme des Kindes durch eine erziehungsberechtigte Person.
(3) Während der gesamten Betreuungszeit muss mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter oder ausdrücklich bevollmächtigte volljährige Person vor Ort anwesend und jederzeit erreichbar sein.
(4) Die Betreuung erfolgt in einem offenen Veranstaltungskonzept. Den Kindern steht es jederzeit frei, sich innerhalb des Veranstaltungsgeländes zu bewegen und zu ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zurückzukehren.
(5) Die Anbieterin übernimmt keine lückenlose oder ausschließliche Beaufsichtigung im Sinne einer dauerhaften Sichtkontrolle aller Kinder.
(6) Die Betreuung er Anbieterin erfolgt ausschließlich in dem vor Ort gemeinsam Festgelegten Betreuungsbereich. zB. Ein separater Raum, Spiel-/ oder Tischbereich, in dem das von der Anbieterin mitgebrachte Spiel-/ und Beschäftigungsmaterial eingesetzt wird.
(7) Die Aufsichtspflicht der Anbieterin beschränkt sich räumlich auf diesen vereinbarten Betreuungsbereich.
(8) Verlassen Kinder eigenständig den Betreuungsbereich, insbesondere um sich auf dem übrigen Veranstaltungsgelände zu bewegen oder zu ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu gehen, endet insoweit die Aufsichtspficht der Anbieterin.
(9) Für Bereiche außerhalb des vereinbarten Betreuungsbereichs, insbesondere Parkplätze, Zufahrten, Außenanlagen, Straßen, Gewässer, Treppen oder sonstige Gefahrenquellen, übernimmt die Anbieterin keine Aufsicht.
(10) Die übergeordnete und allgemeine Aufsichtspflicht verbleit jederzeit bei den Eltern bzw. Der Erziehungsberehtigten
(11) Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Veranstaltungsbeginn über Besonderheiten der zu betreuenden Kindern zu informieren. Insbesondere über:
- Allergien
- Krankheiten
- Medikamenteneinnahmen
- Verhaltensbesonderheiten
- sonstige gesundheitliche Einschänkungen
(12) Unterbleibt eine entsprechende Information, haftet die Anbieterin nicht für daraus entstandene Schäden.
§6 Haftung:
(1)Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Anbieterin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher vertragpflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypschen, vorhersehbaren Schäden.
(4) Eine Haftung für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen.
(5) Für Schäden, die Kinder untereinander verursachen, sowie Schäden, die durch ein Kind an Sachen dritter verursacht werden, haften die jeweiligen Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen:
(1)Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.
(2) Die vollständige Zahlung ist vor oder nach der Veranstaltung im vollen Umfang zu leisten.
§8 Stornierung durch den Auftraggeber:
(1)Eine Stornierung bedarf der Textform
(2) Im Falle einer Stornierung fallen folgende Ausfallpauschalen an:
Bis 7 Tage (eine Woche) vor der gebuchten Veranstaltung: Kostenfrei
Innerhalb dieser 7 Tage – 2 Tage vor der Veranstaltung 80% der vereinbarten Vergütung.
Ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% der vereinbaren Vergütung.
§9 Ausfall der Anbieterin:
(1)Kann die Anbieterin die Leistung aus einem wichtigen Grund wie Krankheit, höhere Gewalt nicht erbringen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
(2) Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
§10 Datenschutz:
(1) Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten werden nur erhoben, wenn Sie mir diese freiwillig mitteilen.
z.B über eine Anfrage per e- Mail, oder bei Anmeldung meiner Kurse und / oder Angebote:
• Eltern- Kind Kurse,
• Kinderbetreuung auf Festen, Feiern und Hochzeiten,
• kreative Kindergeburtstagsbegleitung,
• Frauenkreise: Raum für Weiblichkeit, Tiefe und gegenseitigem Empowerment.
(2) Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert und verwendet.
(3) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages verarbeitet.